Reit- u. Fahrverein Nieder Florstadt

Anlagenordnung

Vor allen Regeln, Ver- und Geboten steht unser grundsätzliches Anliegen für ein gegenseitiges Miteinander: 

Alle Pferdebesitzer, deren Reitbeteiligungen und Gäste haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich beleidigt fühlen darf, was im Speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, die die guten Sitten verletzen, fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären.

Ein höflicher Gruß und respektvoller Umgang mit Mensch und Tier sollte selbstverständlich sein.


Anlagenordung

Nutzung der Reitanlage: Das Reiten, Longieren und sonstige „Arbeiten“ mit dem Pferd ist ausschließlich aktiven Mitgliedern vorbehalten. Passiven Mitglieder ist gestattet, Pferde zu führen. Abweichende Vereinbarungen aus zwingenden Gründen sind mit der 1. Vorsitzenden zu vereinbaren.
Externe Trainer müssen dem Vorstand benannt werden.

Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Betreten des Stalltraktes, sowie das Reiten, Longieren und sonstiges Betreuen von Pferden/Ponies nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.

Betreten und Verlassen der Reitbahn: Vor dem Betreten oder Verlassen der Reitbahn, bzw. dem Öffnen der Tür, vergewissert sich der Eintretende mit dem Ruf „Tür frei“ und durch Abwarten der Antwort eines sich in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters „Tür ist frei“, daß die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.

Das Öffnen des Hallentores ist unbedingt vorher anzukündigen.

Auf- und Absitzen: Das Auf- und Absitzen, sowie Halten zum Nachgurten etc. geschieht stets in der Mitte eines Zirkels oder auf der Mittellinie.

Sicherheitsabstände: Zu anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand nach vorne bzw. zur Seite zu halten. (Zur Seite mind. 3 Schritt)

Hufschlag: Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist stets nach rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag.

Wird auf einer Hand geritten und Handwechsel angeordnet, haben die Reiter Vorrang, die bereits den neuen Hufschlag erreicht haben, Reiter die den Handwechsel noch nicht durchgeführt haben, weichen nach innen aus.

Pausierende Reiter lassen den Hufschlag (Arbeitslinie) frei.

Es sollte auf dem 2. Hufschlag zum Schritt oder Halten durchpariert werden, Reiter auf dem Zirkel geben den Reitern auf dem 1. Hufschlag das Vorrecht, „Ganze Bahn“ geht vor dem „Zirkel“.

Longieren: Das Longieren von Pferden ist gestattet, wenn maximal 2 Reiter in der Bahn trainieren. (2 Reiter, 1 Longierer). Das Longieren auf dem Dressurviereck ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für die offene Halle gilt weiterhin Schwerpunnk Springen, das Longieren ist einzustellen, sobald ein Reiter das Springtraining aufnimmt. Absprache zwischen den Nutzern sollten selbstverständlich sein.  Aus Sicherheitsgründen ist das Longieren nur mit korrekter Trense, Kappzaum oder Knotenhalgter erlaubt.

Freilaufen: Das Freilaufenlassen von Pferden ist in den Hallen gestattet. Es darf immer nur ein Pferd unter Aufsicht in der Bahn freilaufen. Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, daß das Pferd nicht kratzt, Löcher und Wälzplätze  sind  anschließend wieder zu beseitigen. Event. auf Gang oder Tribüne geschleuderter Sand ist zu entfernen.

Auf- und Abbau von Hindernissen: Hindernisse können mit Einverständnis aller sich in der Bahn befindlichen Reitern aufgebaut werden. Sie sind in jedem Fall wieder abzubauen, unabhängig davon, welche Halle genutzt wird. Stangen sind in der offenen Halle auf die vorgesehenen Ablagen oberhalb der Bande zu verräumen.

Hindernisstangen sind auf den Außenplätzen grundsätzlich nach dem Training hoch zu legen.

Pferdeäpfel: Pferdeäpfel sind zeitnah von allen Plätzen und Wegen zu entfernen.

Beschädigungen: Beschädigungen gleich welcher Art sind umgehend dem Vorstand zu melden und nach Rücksprache zu beheben.

Dressurplatz: Das Longieren auf dem Dressurplatz ist nicht erlaubt. Er darf nur beritte werden, wenn Laub und Geäst vorher entfernt wurden.

Springplatz: Der Springplatz ist zur Nutzungdurch den Vorstand freigegeben, sobald die Schranke geöffnet ist. Eigenmächtiges Öffnen ist nicht erlaubt.

Zusätzlich zu dieser Analgenordnung sind die Stallordnung und ggf. Aushänge an der Infotafel zu beachten.

Diese Anlagenordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behält sich der Vorstand vor, ein Benutzungs- und Betretungsverbot gegenüber den betreffenden Personen auszusprechen.

Stand: Februar 2020